AGB
Gewährleistung und Taubenschutz
Für die von uns ausgeführten Montagearbeiten gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Gewährleistungsfristen.
Der von uns montierte Taubenschutz wird so ausgeführt, dass die im vereinbarten Leistungsbereich vorhandenen Zugänge unter die Photovoltaikanlage gegen das Eindringen von Tauben verschlossen werden.
Die Gewährleistung umfasst die fachgerechte Befestigung des Taubenschutzsystems sowie dessen Funktion, das Eindringen von Tauben unter die entsprechend geschützten Bereiche der Photovoltaikanlage zu verhindern.
Nach einem bereits bestehenden Taubenbefall ist damit zu rechnen, dass sich die Tiere auch nach der Montage noch für einen längeren Zeitraum am Gebäude, auf dem Dach, auf den Photovoltaikmodulen oder in unmittelbarer Umgebung aufhalten. Tauben sind standorttreu und können wiederholt versuchen, ihre bisherigen Nist- und Aufenthaltsplätze zu erreichen.
Das weitere Aufhalten von Tauben auf oder am Gebäude stellt daher keinen Mangel der ausgeführten Taubenschutzmaßnahme dar, solange die Tiere nicht in den von uns geschützten Bereich unterhalb der Photovoltaikanlage eindringen können.
Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Beschädigungen oder Funktionsbeeinträchtigungen des Taubenschutzes, die nach der Abnahme durch Dritte, Arbeiten an der PV-Anlage oder am Dach, Veränderungen der Anlage, außergewöhnliche äußere Einwirkungen oder Beschädigungen des Schutzsystems verursacht werden.
Sollten Tauben innerhalb der Gewährleistungszeit aufgrund eines Mangels unserer Montage in einen von uns geschützten Bereich unter der Photovoltaikanlage gelangen, ist uns Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nachbesserung zu geben.

